Recht

Mittwoch, 12. September 2012

Generalvollmacht - Fluch oder Segen?

Die LKZ hat mit einem aktuellen Artikel mal wieder meinen Gedankenmotor etwas angeworfen. Mit der Healine "Das Thema geht uns alle an", verweißt man hier auf ein oft vernachlässigtes Thema, dass uns alle betrifft: Wie geht man mit einer Situation um, die uns die Möglichkeit nimmt über alltägliche Dinge selbst zu entscheiden? Wie kann man hier vorsorgen?

In dem Artikel ist hier die Rede von der sogenannten Generalvollmacht die für solche Fälle aus rechtlicher Sicht Klarheit schafft und eine Vorsorge erst möglich macht.

Das BGB sagt hier, dass es mit dieser Vollmacht keine Unterschiede zwischen der Entscheidungen die von der betroffenen Person direkt getroffen werden und den Entscheidungen die durch den bevollmächtigten getroffen werden geben darf (dort steht es noch etwas genauer beschrieben).

In dem beschriebenen Artikel der LKZ geht der Fokus speziell auf eine Demenzerkrankung zu. Die Möglichkeiten die eigene Entscheidungskraft zu verlieren sind jedoch weitaus breiter zu sehen - man denke nur einmal an einen Verkehrsunfall, Hirnerkrankungen oder andere geistige Behinderungen die man selbst nicht in der Hand hat.

Ich für meinen Teil werde mich aber jetzt mit dem Thema mal näher auseinander setzen um gegebenenfalls auch eine Vollmacht für mich zu erstellen. Ob das ein Fluch oder Segen sein kann, entscheidet sich -so denke ich- mit der Person der man seine Vollmacht für den Fall der Fälle übertragen möchte. Hier sollte man sorgfältig entscheiden.

Freitag, 20. Juli 2012

Markenanmeldung muss klar und deutlich sein

Das Thema mit dem Markenrecht ist ja häufig ein großer Streitpunkt wenn es hier um Rechtsansprüche geht und Klarheit in entsprechenden Prozessen muss oft sehr lange erarbeitet werden.

Ein aktueller (und sehr ausführlicher) Artikel bei der Rechtslupe geht hier auf die aktuelle Rechtslage im europäischen Markenrecht nochmal sehr genau ein.

Konkret heißt es hier von Gesetzeswegen, dass es allein durch die Markenanmeldung für Dienstleistung oder Produkte klar für Behörden und Mitbewerber erkennbar sein muss, welchen Umfang der Markenschutz trägt.

Für Laien wird es immer schwieriger, genau nach den Richtlinien zu handeln und vor allem bei einer Anmeldung der eigenen Marke keine Fehler zu begehen (und das beginnt schon bei der Recherche von bereits vorhandenen Marken). Auf jeden Fall sollte man hier dann auch einen Anwalt zu Rate ziehen (persönlich kann ich hier z. B. die anwalt.AG aus München empfehlen). In der Regel sind die Kosten auf jeden Fall überschaubar und es zahlt sich auf lange Sicht gesehen immer aus hier professionell beraten zu sein.
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